Die Ortsbürger von Muri

Die Ortsbürgergemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen. Die Ortsbürgergemeinden tragen den Namen der Einwohnergemeinden.   

Aufgaben

Die Ortsbürgergemeinden haben in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens (Grundstücke, Stiftungen, Kapitalien usw.) Sofern ihre Mittel, vor allem der Ertrag ihres Vermögens, ausreichen, obliegen ihnen im Weiteren

  • Förderung des kulturellen Lebens sowie Unterstützung kultureller und sozialer Werke
  • Mithilfe bei der Erfüllung von Aufgaben der Einwohnergemeinden
  • Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selber stellen.

Organisation

Organe der Ortsbürgergemeinde sind:                                                                  

  • die Ortsbürgergemeindeversammlung
  • der Gemeinderat
  • die Ortsbürgerkommission
  • die Finanzkommission.

Ortsbürgerkommission

Hanspeter Frey, Präsident
Titlisstrasse 3
5630 Muri
frey.hp@bluewin.ch

Josef Stierli, Ortsbürgergutsverwalter
Milly Stöckli, Vice-Präsidentin Gemeinderat
Agi Stierli-Stöckli, Mitglied
Rolf Stöckli, Mitglied
Louis Frey, Mitglied
Othmar Strebel, Mitglied

Ortsbürgergutsverwaltung

Josef Stierli
Kirchenfeldmatt 6
5630 Muri
Telefon 056 664 24 50
Mobil 079 962 99 71
E-Mail josef.stierli@bluewin.ch

75 Jahre Schweizer Verband der
Bürgergemeinden und Kooperationen

Bürgergemeinden – ein alter Zopf?
Lebendig wie eh und je!

Nein Ihre Bedeutung mag über die Jahrhunderte abgenommen haben. Aber die Bürgergemeinden bleiben ein wichtiges Element unseres Staatswesens. Sie verkörpern einen starken Föderalismus. Sie sind lokal verankert und damit nahe an den Menschen, nahe an deren Lebenswirklichkeit. Sie stiften Identität und übernehmen wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft. Damit ergänzen und unterstützen sie die Politischen Gemeinden, denn der Staat kann nicht alles. Es braucht Institutionen wie die Bürgergemeinden, die gemeinnütziges Engagement fördern und leben.

Die Bürgergemeinden können sich nicht nur auf ihre Tradition und Geschichte berufen. Sie sind wie wir alle mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Den Bürgergemeinden muss es gelingen, ihre Leistungen für die Gesellschaft noch besser sichtbar zu machen, und dort wo ihre Leistungen heute nicht mehr gefragt sind, müssen sie auch den Mut haben sich neu auszurichten, andere Nischen für ihr gutes tun zu finden. Wenn ihnen das gelingt, dann werden sie auch in Zukunft gefragt sein.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter